Verwaltung A-Z

Anliegen A-Z: Bürgerinformation des Sachbereiches Steuern gemäß Art. 13 der EU Datenschutz-Grundverordnung

Beschreibung

Information über die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Grund-, Gewerbe-, Hunde-, Zweitwohnungs- und Vergnügungssteuer

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Gemeinde Schorfheide erhebt für den in Ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz (Grundsteuer A und B) Grundsteuer von dem/n Eigentümer/n, Nutzer/n oder Erbbauberechtigten. Von ansässigen Gewerbebetrieben oder Betriebsstätten erhebt die Gemeinde Schorfheide die Gewerbesteuer. Weiterhin werden gemäß Hundesteuer-, Zweitwohnungssteuer- bzw. Vergnügungssteuersatzung Steuern erhoben.

Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft, einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen.

Bei der Verarbeitung personenbezogenen Daten durch die Steuerabteilung werden diese u. a. erhoben, gespeichert, verwendet, weiterverarbeitet, zum Abruf bereitgestellt, übermittelt und ggf. gelöscht.


2. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:

Gemeinde Schorfheide
Kämmerei, Sachgebiet Steuern
Erzbergerplatz 1
16244 Schorfheide
E-Mail-Adresse: steuern@gemeinde-schorfheide.de
Telefonnummer: 03335-4534-28


3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Hardy Brüggemann
c/o kpp group GmbH
Berliner Straße 112a
13189 Berlin
E-Mail: datenschutz@remove-this.gemeinde-schorfheide.de


4. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Um die Aufgaben der der Steuererhebung nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO), Kommunalabgabengesetz, Gemeindeordnung und der Steuergesetze festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 AO).

Die personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren erfasst, verarbeitet bzw. weitergeleitet, für das sie erhoben bzw. zur Weiterleitung übermittelt wurden (§§ 29b, c AO).

Bsp.: Die Steuerabteilung wird über eine neue Anschrift, Namensänderung oder Bankverbindung informiert. Die personengebundenen Daten werden erfasst und verarbeitet.

In den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen darf die Steuerabteilung, die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen oder übermittelten personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (§ 29c, Abs. 1 AO).

Bsp. Das zuständige Finanzamt setzt in den Fällen der Grundsteuer bzw. Gewerbesteuer die Grundlagenbescheide fest. Hierzu werden die Daten in einem selbständigen Verfahren verarbeitet.

Der Inhalt der Grund- bzw. Gewerbesteuermessbescheide und weitere erforderliche Daten werden der Steuerabteilung vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt.

Die erhaltenen Daten werden in die Stammdaten bzw. Steuerdaten eingearbeitet und beim Steuerfestsetzungsverfahren berücksichtigt.


5. Empfänger Ihrer Daten

Alle personenbezogenen Daten, die in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Bsp. Personengebundene Informationen eines Steuerpflichtigen, die bei der Verwaltung der Steuerakte bekannt geworden sind, an andere Behörden zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben.

Empfänger Ihrer Daten sind:
Außerhalb der öffentlichen Stelle: Finanzämter, andere Kommunen bei Amtshilfe, Amtsgerichte, Polizei, Zollbehörde, Agentur für Arbeit

Innerhalb der öffentlichen Stelle: Kasse, Sicherheit und Ordnung, Standesamt, Meldebehörde, Liegenschaften, Bauordnung, Friedhofsverwaltung

Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke: Amtshilfe, Aufgabenerfüllung, Ermittlungsverfahren


6. Speicherung Ihrer Daten

Personenbezogene Daten müssen so lange gespeichert werden, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Grundlage hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen

(§§ 169-171 und §§ 228-232 AO). Weiterhin dürfen Sie betreffende personengebundene Daten auch gespeichert werden, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a A0).


7. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht
- über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung Auskunft zu erhalten
- auf Datenberichtigung, sofern Ihr Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
- die Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung von Ansprüchen benötigen.


8. Datenübertragbarkeit

Erfolgt die Verarbeitung mithilfe eines automatisierten Verfahrens auf Grundlage Ihrer Einwilligung, so haben Sie das Recht, die Bereitstellung Ihrer Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu verlangen.


9. Widerrufsrecht

Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.


10. Beschwerderecht

Sie haben das Recht Beschwerde bei der nachfolgend genannten Aufsichtsbehörde

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
E-Mail-Adresse: Poststelle@LDA.Brandenburg.de
Telefonnummer: 033203-356-0
Telefaxnummer: 033203-356-49


11. Benachrichtigung bei Verletzung des Datenschutzes

Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die/den Verantwortliche/n eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Hat die Verletzung eine hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge, benachrichtigt die/der Verantwortliche die betroffene Person darüber.

Seitenanfang


Zuständige Organisationseinheit(en)

Seitenanfang


Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung

Erzbergerplatz 1 in Finowfurt
Di 9–12 und 13–18 Uhr
Do 9–12 und 13–16 Uhr
Fr 9–12 Uhr
Telefon (0 33 35) 45 34 0

Terminvoranmeldung für Meldebehörde, Gewerbeamt und Standesamt erforderlich! Für mehr Infos bitte hier klicken!

Bürgerbüro Groß Schönebeck

Das Bürgerbüro ist derzeit bis auf weiteres geschlossen.