Verwaltung A-Z

Anliegen A-Z: Grundsteueranmeldung in der Gemeinde Schorfheide

Beschreibung

Als Grundlage der Grundsteuerfestsetzung für eine Wohngrundstück dient entweder der vom Lagefinanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag (§ 13 GrStG) oder die Ersatzbemessungsgrundlage (§ 42 GrStG).

Wurde für ein Grundstück vom Finanzamt kein Einheitswert und somit kein Grundsteuermessbetrag festgestellt, wird die Grundsteuer auf der Ersatzbemessungsgrundlage erhoben

Gemäß § 44 Abs. 3 GrStG ist der Steuerschuldner verpflichtet seine Steueranmeldung zur Ersatzbemessung bei der Gemeinde jährlich einzureichen.

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 42-44 Grundsteuergesetz (GrStG)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartnerin

Frau Katja Dolleck
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-28
zum Kontaktformular

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Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung

Erzbergerplatz 1 in Finowfurt
Di 9–12 und 13–18 Uhr
Do 9–12 und 13–16 Uhr
Fr 9–12 Uhr
Telefon (0 33 35) 45 34 0

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Bürgerbüro Groß Schönebeck

Das Bürgerbüro ist derzeit bis auf weiteres geschlossen.