Verwaltung A-Z

Anliegen A-Z: Steuerbefreiung für die Hundesteuer beantragen

Beschreibung

Eine Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung kann beantragt werden, wenn:
-   der Hund zum Schutz und zur Hilfe in Verbindung mit einem
    Schwerbehindertenausweis dient
-   der Hund an Bord eines eingetragenen Binnenschiffes gehalten wird
-   der Hund zur Bewachung abgelegener Gebäude dient
-   der Hundehalter ALG II bezieht
-   der Hund als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhund gehalten wird

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

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Hundesteuer

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartnerin

Frau Katja Dolleck
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-28
zum Kontaktformular

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Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung

Erzbergerplatz 1 in Finowfurt
Di 9–12 und 13–18 Uhr
Do 9–12 und 13–16 Uhr
Fr 9–12 Uhr
Telefon (0 33 35) 45 34 0

Terminvoranmeldung für Meldebehörde, Gewerbeamt und Standesamt erforderlich! Für mehr Infos bitte hier klicken!

Bürgerbüro Groß Schönebeck

Das Bürgerbüro ist derzeit bis auf weiteres geschlossen.