Verwaltung A-Z

Anliegen A-Z: Sondernutzungserlaubnis zur Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen

Beschreibung

Eine Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen kann z.B. erteilt werden für:
-   die Lagerung von Baumaterial
-   das Aufstellen eines Baugerüstes
-   das Aufstellen eines Bauzaunes
-   das Aufstellen eines Bau- und Gerätewagens
-   das Aufstellen eines Containers
-   die Sperrung eines Gehweges
-   das Anbringen von Werbeplakaten
-   das Aufstellen von Kiosken, Buden und Schaukästen
-   u.A. siehe Satzung (unter Rechstgrundlagen)

Die Ausnahmegenehmigung muss in der Gemeinde Schorfheide und beim Landkreis Barnim (Formular im Ordnungsamt der Gemeinde Schorfheide erhältlich) beantragt werden.

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Gebühren

Anfallende Gebühren richten sich nach der Größe der in Anspruch genommenen Fläche. Gebühren sind in der Gemeinde Schorfheide und beim Landkreis Barnim zu entrichten.

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

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Sondernutzungserlaubnis, öffentliche Verkehrsfläche

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartnerin

Frau Daniela Müller
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-43
zum Kontaktformular

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Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung

Erzbergerplatz 1 in Finowfurt
Di 9–12 und 13–18 Uhr
Do 9–12 und 13–16 Uhr
Fr 9–12 Uhr
Telefon (0 33 35) 45 34 0

Terminvoranmeldung für Meldebehörde, Gewerbeamt und Standesamt erforderlich! Für mehr Infos bitte hier klicken!

Bürgerbüro Groß Schönebeck

Das Bürgerbüro ist derzeit bis auf weiteres geschlossen.