Verwaltung A-Z

Anliegen A-Z: Anzeige eines Hundes

Beschreibung

Laut Hundehalterverordnung (HundehV) § 6 sind Hunde mit einer Widerristhöhe von mind. 40 cm oder einem Gewicht von mind. 20 kg der örtlichen Ordungsbehörde anzuzeigen. Gleichzeitig ist der Nachweis der Zuverlässigkeit des Hundehalters (Führungszeugnis) nach § 12 HundehV vorzulegen.

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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Hund, Hundehalterverordnung

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung

Erzbergerplatz 1 in Finowfurt
Di 9–12 und 13–18 Uhr
Do 9–12 und 13–16 Uhr
Fr 9–12 Uhr
Telefon (0 33 35) 45 34 0

Terminvoranmeldung für Meldebehörde, Gewerbeamt und Standesamt erforderlich! Für mehr Infos bitte hier klicken!

Bürgerbüro Groß Schönebeck

Das Bürgerbüro ist derzeit bis auf weiteres geschlossen.