Verwaltung A-Z

Anliegen A-Z: An-, Ab- und Ummeldung in der Gemeinde

Beschreibung

Eine An- bzw. Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung geschehen. Ziehen Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in die Wohnung ein, ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung der/die Minderjährige einzieht. Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug ins Ausland erforderlich.

Seitenanfang


Benötigte Unterlagen

-   alle Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass usw.)
-   Geburts- bzw. Eheurkunde
-   Wohnungsgeberbestätigung bei Anmeldung (siehe Formular)

Seitenanfang


Formulare

Seitenanfang


Abmeldung, Anmeldung, Ausweis, Pass, Ummeldung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Seitenanfang


Ansprechpartner(innen)

Frau Carmen Gatz
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-50
zum Kontaktformular

Frau Katrin Ruf
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-41
zum Kontaktformular

Seitenanfang

Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung

Erzbergerplatz 1 in Finowfurt
Di 9–12 und 13–18 Uhr
Do 9–12 und 13–16 Uhr
Fr 9–12 Uhr
Telefon (0 33 35) 45 34 0

Terminvoranmeldung für Meldebehörde, Gewerbeamt und Standesamt erforderlich! Für mehr Infos bitte hier klicken!

Bürgerbüro Groß Schönebeck

Das Bürgerbüro ist derzeit bis auf weiteres geschlossen.