Verwaltung A-Z

Anliegen A-Z: Einebnung einer Grabstelle - Antrag auf Genehmigung

Beschreibung

Der Antrag auf Einebnung einer Grabstelle muss nach Ablauf der Liegezeit, wenn kein Nachkauf gewünscht wird, gestellt werden. Die Beräumung kann durch ein vom Antragsteller beauftragtes Unternehmen bzw. in Eigenleistung erfolgen. Über die ordnungsgemäße Entsorgung des Grabsteines und sonstiger baulicher Anlagen bei einem zugelassenen Unternehmen ist ein Nachweis vorzulegen. 

Der Antragsteller erhält von der Gemeinde nach Prüfung, ob die Ruhefristen eingehalten wurden, die Genehmigung mit einem Rückmeldeformular. Das Rückmeldeformular muss mit einem Entsorgungsnachweis nach Beräumung der Grabstelle an die Gemeinde Schorfheide zurückgeschickt werden. Die Grabstelle wird dann aus den Unterlagen der Behörde gelöscht.

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

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Einebnung, Friedhof, Grabstelle, Tod

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Erzbergerplatz 1 in Finowfurt
Di 9–12 und 13–18 Uhr
Do 9–12 und 13–16 Uhr
Fr 9–12 Uhr
Telefon (0 33 35) 45 34 0

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Bürgerbüro Groß Schönebeck

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