Verwaltung A-Z
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Anliegen A-Z: Anzeige eines Hundes
Beschreibung
Laut Hundehalterverordnung (HundehV) § 6 sind Hunde mit einer Widerristhöhe von mind. 40 cm oder einem Gewicht von mind. 20 kg der örtlichen Ordungsbehörde anzuzeigen. Gleichzeitig ist der Nachweis der Zuverlässigkeit des Hundehalters (Führungszeugnis) nach § 12 HundehV vorzulegen.
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Hund, Hundehalterverordnung