Verwaltung A-Z

Anliegen A-Z: Namensänderung beantragen

Beschreibung

Es wird unterschieden zwischen einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung, außerhalb einer Eheschließung oder Scheidung, und einer Namenserklärung, die u.a. erfolgen kann bei:

-   Kindern durch eine Namenserteilung der Mutter bzw. der Eltern
-   nachträglicher Bestimmung des Ehenamens
-   Erklärung eines Doppelnamens
-   Widerruf eines Doppelnamens
-   Widerannahme des frühern Namens nach Scheidung

Ob und in welcher Form eine Namensänderung möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

für eine Namenserklärung:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1355, 1616 bis 1618 sowie Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) Art. 10 Abs. 2 u. 3

für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung

Gesetz über die Änderung der Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)

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Geburt, Heirat, Hochzeit, Namensänderung, Scheidung, Standesamt

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung

Erzbergerplatz 1 in Finowfurt
Di 9–12 und 13–18 Uhr
Do 9–12 und 13–16 Uhr
Fr 9–12 Uhr
Telefon (0 33 35) 45 34 0

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Bürgerbüro Groß Schönebeck

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