Verwaltung A-Z
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Anliegen A-Z: Grundsteueranmeldung in der Gemeinde Schorfheide
Beschreibung
Als Grundlage der Grundsteuerfestsetzung für eine Wohngrundstück dient entweder der vom Lagefinanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag (§ 13 GrStG) oder die Ersatzbemessungsgrundlage (§ 42 GrStG).
Wurde für ein Grundstück vom Finanzamt kein Einheitswert und somit kein Grundsteuermessbetrag festgestellt, wird die Grundsteuer auf der Ersatzbemessungsgrundlage erhoben
Gemäß § 44 Abs. 3 GrStG ist der Steuerschuldner verpflichtet seine Steueranmeldung zur Ersatzbemessung bei der Gemeinde jährlich einzureichen.
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
§ 42-44 Grundsteuergesetz (GrStG)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
Frau
Katja Dolleck
E-Mail: steuern@gemeinde-schorfheide.de
Telefon: 03335 4534-28
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