Verwaltung A-Z
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Anliegen A-Z: Sondernutzungserlaubnis zur Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen
Beschreibung
Eine Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen kann z.B. erteilt werden für:
- die Lagerung von Baumaterial
- das Aufstellen eines Baugerüstes
- das Aufstellen eines Bauzaunes
- das Aufstellen eines Bau- und Gerätewagens
- das Aufstellen eines Containers
- die Sperrung eines Gehweges
- das Anbringen von Werbeplakaten
- das Aufstellen von Kiosken, Buden und Schaukästen
- u.A. siehe Satzung (unter Rechstgrundlagen)
Die Ausnahmegenehmigung muss in der Gemeinde Schorfheide und beim Landkreis Barnim (Formular im Ordnungsamt der Gemeinde Schorfheide erhältlich) beantragt werden.
Gebühren
Anfallende Gebühren richten sich nach der Größe der in Anspruch genommenen Fläche. Gebühren sind in der Gemeinde Schorfheide und beim Landkreis Barnim zu entrichten.
Formulare
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Ordnungs-, Schul- und Sozialamt
- Ordnung / Sicherheit / Hundehalterverordnung / Anmeldung Hunde
- Ordnung / Sicherheit / Ordnungswidrigkeiten / Parkverstöße
Ansprechpartnerin
Frau
Daniela Müller
E-Mail: sicherheit-ordnung02@gemeinde-schorfheide.de
Telefon: 03335 4534-43
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