Verwaltung A-Z

Anliegen A-Z: Führungszeugnis beantragen

Beschreibung

Das Führungszeugnis, welches vom Bundesamt für Justiz ausgestellt wird, ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Straftaten (Vorstrafen) einer Person. Es muss persönlich beantragt werden. Es gibt ein einfaches und ein erweitertes Führungszeugnis. Das erweiterte Führungszeugnis wird meist benötigt, wenn die ausgeübte Tätigkeit im Bereich der Kinderbetreuung liegt. Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses muss eine schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers vorgelegt werden.

Das Bundesamt für Justiz sendet das Führungszeugnis entweder zur Anschrift des Antragstellers (Belegart N) oder zu einer Behörde (Belegart O).

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Gebühren

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 13,00 €.

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Benötigte Unterlagen

Personalausweis

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Führungszeugnis

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Frau Carmen Gatz
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-50
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Frau Katrin Ruf
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-41
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