Verwaltung A-Z
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Anliegen A-Z: Baumbeeinträchtigung/ -fällung - Antrag auf Genehmigung
Beschreibung
Bäume gelten als geschützte Landschaftsbestandteile, die nicht beseitigt, beschädigt oder in ihrem Aufbau wesentlich verändert werden dürfen, wenn:
- sie einen Stammumfang von mind. 60 cm (Druchmesser 19 cm) haben
- sie als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme gepflanzt worden sind.
Das Fällen oder die Beeinträchtigung von Bäumen bedarf der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, siehe Rechtsgrundlagen.
Der Antrag ist bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Baum, Baumfällantrag, Baumfällung, Baumschutz, Baumschutzverordnung