Verwaltung A-Z

Anliegen A-Z: Kinderreisepass beantragen

Beschreibung

Kinderreisepässe dürfen seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Im Feld befindliche Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

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Kinderreisepass

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Frau Carmen Gatz
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-50
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Frau Katrin Ruf
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-41
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Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung

Erzbergerplatz 1 in Finowfurt
Di 9–12 und 13–18 Uhr
Do 9–12 und 13–16 Uhr
Fr 9–12 Uhr
Telefon (0 33 35) 45 34 0

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