Verwaltung A-Z
Subnavigation:
Anliegen A-Z: Kinderreisepass beantragen
Beschreibung
Kinderreisepässe dürfen seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Im Feld befindliche Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau
Carmen Gatz
E-Mail: meldebehoerde@gemeinde-schorfheide.de
Telefon: 03335 4534-50
zum Kontaktformular
Frau
Katrin Ruf
E-Mail: meldebehoerde@gemeinde-schorfheide.de
Telefon: 03335 4534-41
zum Kontaktformular