Verwaltung A-Z
Subnavigation:
Anliegen A-Z: Namensänderung beantragen
Beschreibung
Es wird unterschieden zwischen einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung, außerhalb einer Eheschließung oder Scheidung, und einer Namenserklärung, die u.a. erfolgen kann bei:
- Kindern durch eine Namenserteilung der Mutter bzw. der Eltern
- nachträglicher Bestimmung des Ehenamens
- Erklärung eines Doppelnamens
- Widerruf eines Doppelnamens
- Widerannahme des frühern Namens nach Scheidung
Ob und in welcher Form eine Namensänderung möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
für eine Namenserklärung:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1355, 1616 bis 1618 sowie Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) Art. 10 Abs. 2 u. 3
für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung
Gesetz über die Änderung der Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)