Verwaltung A-Z
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Anliegen A-Z: Planauskunft zu einem Grundstück
Beschreibung
Bauplanungsrechtliche Auskünfte (Planauskünfte) beinhalten Informationen über die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung und Bebaubarkeit einzelner Grundstücke bzw. die Zulässigkeit von Vorhaben (Neubau, Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung einer baulichen Anlage o. ä.) ungeachtet notwendiger Genehmigungen. Sie klären, ob bzw. in welchem Umfang ein geplantes Vorhaben zulässig ist.
Die Gemeinde Schorfheide erteilt Planauskünfte nur in schriftlicher Form. Deshalb bitten wir Sie, uns das Formular für die Anfrage zu einer Planauskunft vollständig ausgefüllt vorzugsweise per E-Mail zukommen zu lassen.
Die bauplanungsrechtliche Einschätzung der Gemeinde stellt keine rechtsverbindliche Auskunft über die Nutzung und Bebaubarkeit eines Grundstücks dar, sondern gibt lediglich eine unverbindliche planungsrechtliche Bewertung wieder und ergeht vorbehaltlich anderer fachbehördlicher Entscheidungen. Die Stellungnahme beinhaltet auch keine Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher oder weiterer fachlicher Belange.
Eine verbindliche Auskunft zur Bebaubarkeit kann nur über eine förmliche Bauvoranfrage (Vorbescheid gem. § 75 BbgBO) oder einen Antrag auf Baugenehmigung (§ 64 BbgBO) beim Landkreis Barnim, Bauordnungs- und Bauplanungsamt, erreicht werden
Benötigte Unterlagen
• Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück sowie Ort, Straße, Hausnummer)
• Beschreibung des geplanten Vorhabens (Angaben zur Art der Nutzung, Angaben zur Größe der Bebauung und Lage auf dem Grundstück)
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
• Baugesetzbuch (BauGB)
• Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
• Baunutzungsverordnung (BauNVO)
• Bebauungsplan
• Flächennutzungsplan
• Sonstige Satzungen nach BauGB
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Herr
Alexander Lehmann
E-Mail: bauordnung@gemeinde-schorfheide.de
Telefon: 03335 4534-58
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