Verwaltung A-Z
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Anliegen A-Z: Personalausweis beantragen
Beschreibung
Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen die sorgeberechtigten Eltern dem Antrag persönlich zustimmen. Soll der Personalausweis für ein Kind ausgestellt werden, muss das Kind zur Beantragung ebenfalls persönlich erscheinen. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr muss man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
Achtung: Mit dem Personalausweis können Sie nicht in alle Länder einreisen. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen z.B. beim Reisebüro, der Vertretung des Einreiselandes oder beim Auswärtigen Amt.
Gebühren
in Abhängigkeit vom Alter des Antragstellers:
- 22,80 € bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 € ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 Euro.
Benötigte Unterlagen
- biometrisches Passbild
- Geburtsurkunde oder bereits vorhandene Personaldokumente
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau
Carmen Gatz
E-Mail: meldebehoerde@gemeinde-schorfheide.de
Telefon: 03335 4534-50
zum Kontaktformular
Frau
Katrin Ruf
E-Mail: meldebehoerde@gemeinde-schorfheide.de
Telefon: 03335 4534-41
zum Kontaktformular