Verwaltung A-Z
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Anliegen A-Z: Zweitwohnungssteuer - Erklärung zur Prüfung und Festsetzung
Beschreibung
Alle Informationen zur Zweitwohnungssteuer finden Sie in der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Schorfheide (s.u.).
Als Zeitwohnung im Sinne dieser Satzung gelten Wohnungen, die über
- mind. 24 qm Wohnfläche und mind. ein Fenster;
- Strom- oder eine vergleichbare Energieversorgung, Wasserversorgung (inkl. Brunnen)
und Abwasserbeseitigung (inkl. Grube) in vertretbarer Nähe verfügen und damit
wenigstens vorübergehend zum Wohnen geeignet sind.
Formulare
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
Frau
Katja Dolleck
E-Mail: steuern@gemeinde-schorfheide.de
Telefon: 03335 4534-28
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