Verwaltung A-Z

Anliegen A-Z: Zweitwohnungssteuer - Erklärung zur Prüfung und Festsetzung

Beschreibung

Alle Informationen zur Zweitwohnungssteuer finden Sie in der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Schorfheide (s.u.).

Als Zeitwohnung im Sinne dieser Satzung gelten Wohnungen, die über
-   mind. 24 qm Wohnfläche und mind. ein Fenster;
-   Strom- oder eine vergleichbare Energieversorgung, Wasserversorgung (inkl. Brunnen)
    und Abwasserbeseitigung (inkl. Grube) in vertretbarer Nähe verfügen und damit
    wenigstens vorübergehend zum Wohnen geeignet sind.

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

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Zweitwohnungssteuer

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartnerin

Frau Katja Dolleck
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-28
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Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung

Erzbergerplatz 1 in Finowfurt
Di 9–12 und 13–18 Uhr
Do 9–12 und 13–16 Uhr
Fr 9–12 Uhr
Telefon (0 33 35) 45 34 0

Terminvoranmeldung für Meldebehörde, Gewerbeamt und Standesamt erforderlich! Für mehr Infos bitte hier klicken!